Überblick über das SGB 2
Leitungsarten
- Dienstleitungen Informationen und Beratung Durchführung: ARGE´s
- Geldleitung zur Eingliederung und Sicherung zum Lebensunterhalt
- Sachleistungen (bei unwirtschaftlichem Verhalten)
2. Leistungsberechtigte
- erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die das 15j vollendet haben und das 65lj noch nicht vollendet haben
- erwerbsfähig sind
- hilfsbedürftig
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Erwerbsfähige Hilfsbedürftigen
- Jeweilige Partner der erwerbsfähigen
- Im MM lebenden unverheiratet Kinder unter 25 Jahre
Als erwerbsfähig wird der jenige angesehen der nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehe bare Zeit (in der Regel 6 m) außer Stande ist mindestens 3 std erwerbstätig zu sein
Hilfebedürftigkeit ist der jenige der seinen Lebensunterhalt seine Eingliederung in Arbeit und denn Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und mittel sicher kann
Leistung zur Förderung
Zum Fordern gehört das jede zumutbare Tätigkeit aufgenommen wird muss.
Als grobe Richtschnur bei der Zumutbarkeit kann gelten: Nicht mehr zumut bar weil, Sittenwidrig ist eine Beschäftigung deren Vergütung den Tariflohn oder dem Ortübrigen Lohn
Bei der Zumutbarkeit gibt es mehrere z.B. Ein Alkohol kranker dar nicht in der Gastronomie im Theken betrieb beschäftigt wird.
Die Zumutbarkeit entfällt auch dann wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt (nicht gerichtlich geregelt)
Eingliederung Eingliederungsvereinbarung
ARGE mit AL Eingliederungsvereinbarung § 15 abs. 2 SGB2)
Gilt grundsätzlich 6 Monate und wird dann erneuert.
Eingliederungsmaßnahmen
- Eingliederungsleistung
- Arbeitsgelegenheiten z.b. Start 15
Regelleistungen
- Nahrung, Getränke, Tabakwaren
- Kleidung und Schuhe
- Wohnung (ohne Mietkosten, jedoch einschlißlich Reparatur und Instandhaltung Strom
- Möbel Haushaltsgeräte
- Gesundheitspflege
- Verkehr
- Alleinstehende/Alleinsthend: 100% 345,- €uro
- Kinder bis Vollendung des 60% ca. 207,- €uro ab dem 15 LJ
- Kinder zw. 15-18 LJ 80% 276,- €uro
- Partner ab 19 LJ 90% 311,-€uro
Angemessene Wohnungsgröße
- pers. Ca. 45 qm
- pers. Ca. 60 qm
- pers. Ca .75 qm
- Pers. Ca. 85 qm – 90qm
Jedes weitere pers. Mitglied 10qm oder ein Wonraum mehr
Bedarf bei AGL 2
Maximale kosten der Unterkunft 273,- €uro
Für Kleidung 45,- €uro
Gesamtbedarf 662,- €uro
Berücksichtigung vom Einkommen