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Überblick über das SGB 2

 

Leitungsarten

 

-         Dienstleitungen Informationen und Beratung Durchführung: ARGE´s

 

- Geldleitung zur Eingliederung und Sicherung zum Lebensunterhalt

 

-         Sachleistungen (bei unwirtschaftlichem Verhalten)

 
2. Leistungsberechtigte
 

- erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die das 15j vollendet haben und das 65lj noch nicht vollendet haben 

 

- erwerbsfähig sind

- hilfsbedürftig

- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

 

-         Erwerbsfähige Hilfsbedürftigen

-         Jeweilige Partner der erwerbsfähigen

-         Im MM lebenden unverheiratet Kinder unter  25 Jahre

 

Als erwerbsfähig wird der jenige angesehen der nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehe bare Zeit (in der Regel 6 m) außer Stande ist mindestens 3 std erwerbstätig zu sein

 

Hilfebedürftigkeit ist der jenige der seinen Lebensunterhalt seine Eingliederung in Arbeit und denn Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und mittel sicher kann

 

Leistung zur Förderung

 

Zum Fordern gehört das jede zumutbare Tätigkeit aufgenommen wird muss.

 

Als grobe Richtschnur bei der Zumutbarkeit kann gelten: Nicht mehr zumut bar weil, Sittenwidrig ist eine Beschäftigung deren Vergütung den Tariflohn oder dem  Ortübrigen Lohn

 

Bei der Zumutbarkeit gibt es mehrere z.B. Ein Alkohol kranker dar nicht in der Gastronomie im Theken betrieb beschäftigt wird.

 

Die Zumutbarkeit entfällt auch dann wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt (nicht gerichtlich geregelt)

 

Eingliederung Eingliederungsvereinbarung

 
 

ARGE mit AL Eingliederungsvereinbarung § 15 abs. 2 SGB2)

Gilt grundsätzlich 6 Monate und wird dann erneuert.

 

Eingliederungsmaßnahmen

 

-         Eingliederungsleistung

-         Arbeitsgelegenheiten z.b. Start 15

 

Regelleistungen

 

-         Nahrung, Getränke, Tabakwaren

-         Kleidung und Schuhe

-         Wohnung (ohne Mietkosten, jedoch einschlißlich Reparatur und Instandhaltung Strom

-         Möbel Haushaltsgeräte

-         Gesundheitspflege

-         Verkehr

 

-         Alleinstehende/Alleinsthend: 100% 345,- €uro

 

-         Kinder bis Vollendung des 60% ca. 207,- €uro ab dem 15 LJ

 

-         Kinder zw. 15-18 LJ 80% 276,- €uro

 

-         Partner ab 19 LJ 90% 311,-€uro

 

Angemessene Wohnungsgröße

 
  1. pers. Ca. 45 qm
  2. pers. Ca. 60 qm
  3. pers. Ca .75 qm
  4. Pers. Ca. 85 qm – 90qm

Jedes weitere pers. Mitglied 10qm oder ein Wonraum mehr

 

Bedarf bei AGL 2

Maximale kosten der Unterkunft 273,- €uro

Für Kleidung 45,- €uro

Gesamtbedarf 662,- €uro

 

Berücksichtigung vom Einkommen